
Die Arbeitswelt 4.0 zeichnet sich durch hohe Dynamik, Komplexität, Vernetzung und neue Kommunikationstechnologien aus.
Digitalisierung heißt mobil und flexibel zu sein und erlaubt nahezu unbegrenztes Arbeiten. Von zuhause, am Arbeitsplatz oder von unterwegs – alles ist möglich.
Gleichzeitig geht die Digitalisierung mit persönlicher Unsicherheit und Druckgefühl einher. Laut der Studie „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ der pronova BKK , die 1.660 Angestellte befragte, leiden 86 Prozent der Beschäftigten unter Stress am Arbeitsplatz. Termindruck, ein schlechtes Arbeitsklima und ständige Erreichbarkeit machen ihnen zu schaffen.
Gesundheit und Motivation werden immer wichtiger
Wenn Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung vital und erfolgreich sein wollen, benötigen sie Strategien und Konzepte, die ihre Beschäftigten auf lange Sicht fördern, motivieren und gesund erhalten.
Doch Unternehmen wissen häufig nicht, wo die Probleme liegen, und sind unsicher, welche Maßnahmen sinnvoll und praktikabel sind.
Die „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ hilft dabei, Probleme zu erkennen und passgenaue Maßnahmen zu entwickeln
In jedem Unternehmen, unabhängig von der Branche, gibt es Gefährdungen. Um die Mitarbeitenden zu schützen und zu stärken, überprüft die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung die Arbeitsbedingungen im Betrieb. Mit dem Ziel Arbeitsabläufe und Arbeitsklima zu verbessern, werden Arbeitsorganisation, Arbeitsaufgabe und soziale Beziehungen unter die Lupe genommen.
Es haben sich drei Vorgehensweisen bewährt:
- Psychische Belastungen können in einem individuell angepassten Workshop erfasst werden
- die Mitarbeitenden können schriftlich und anonym befragt werden (beispielsweise über COPSOQ)
- es können Beobachtungsinterviews durchgeführt werden
Im zweiten Teil unserer BLOG-Serie zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung schreiben wir darüber, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Ihrem Unternehmen effektiv und gleichzeitig effizient vorbereiten.
Aktualisierung am 13.08.19